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153.18 ARA CH-BL

§ 20 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Beurteilung der Aufnahme von Kindern in Pflege und Adoption

Vergütungsansätze
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§ 20 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Beurteilung der Aufnahme von Kindern in Pflege und Adoption

1. Die Sachverständigentätigkeit im Bereich der Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption wird nach effektivem Zeitaufwand pauschal mit CHF 140.- pro Stunde entschädigt.

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