153.18
ARA
CH-BL
§ 20 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Beurteilung der Aufnahme von Kindern in Pflege und Adoption
Vergütungsansätze
§ 20 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Beurteilung der Aufnahme von Kindern in Pflege und Adoption
1. Die Sachverständigentätigkeit im Bereich der Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption wird nach effektivem Zeitaufwand pauschal mit CHF 140.- pro Stunde entschädigt.