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153.18 ARA CH-BL

§ 19 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Wartungsbeauftragte Lokale Anlagen (ARA)

Vergütungsansätze
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§ 19 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Wartungsbeauftragte Lokale Anlagen (ARA)

1. Der Vergütungssatz beträgt CHF 42.- pro Stunde.

2. Mit der Pauschale sind allfällige Auslagen abgegolten.

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