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153.18 ARA CH-BL

§ 18 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Weinlesekontrolle

Vergütungsansätze
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§ 18 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Weinlesekontrolle

1. Die Kontrolltätigkeit wird im Stundenlohn im Lohnband 20, Erfahrungswert 9, entschädigt.

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