153.18
ARA
CH-BL
§ 18 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Weinlesekontrolle
Vergütungsansätze
§ 18 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Weinlesekontrolle
1. Die Kontrolltätigkeit wird im Stundenlohn im Lohnband 20, Erfahrungswert 9, entschädigt.