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153.18 ARA CH-BL

§ 17 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer

Vergütungsansätze
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§ 17 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer

1. Für Übersetzungsaufgaben an qualifizierte Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt eine Stundenvergütung von CHF 70.-.

2. Für besonders anspruchsvolle Aufgaben kann Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzer mit langjähriger Berufserfahrung und abgeschlossenem Hochschulabschluss eine erhöhte Stundenvergütung von CHF 90.- gewährt werden.

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