153.18
ARA
CH-BL
§ 17 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer
Vergütungsansätze
§ 17 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer
1. Für Übersetzungsaufgaben an qualifizierte Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt eine Stundenvergütung von CHF 70.-.
2. Für besonders anspruchsvolle Aufgaben kann Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzer mit langjähriger Berufserfahrung und abgeschlossenem Hochschulabschluss eine erhöhte Stundenvergütung von CHF 90.- gewährt werden.