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153.18 ARA CH-BL

§ 16 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Richtlinien

Allgemeine Bestimmungen
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§ 16 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Richtlinien

1. Das Personalamt kann zur Anwendung dieser Verordnung Richtlinien erlassen.

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