153.18
ARA
CH-BL
§ 16 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Richtlinien
Allgemeine Bestimmungen
§ 16 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Richtlinien
1. Das Personalamt kann zur Anwendung dieser Verordnung Richtlinien erlassen.