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153.18 ARA CH-BL

§ 14 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Mandate an Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft

Allgemeine Bestimmungen
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§ 14 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Mandate an Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft

1. Eine besondere Abgeltung von Mandaten an Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft kann nur erfolgen, wenn das Mandat nicht zum Stelleninhalt des Mitarbeitenden gehört und das Mandat ausserhalb der Arbeitszeit ausgeführt wird.

2. Für die Übernahme von Mandaten haben die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft bei ihrer Anstellungsbehörde vorgängig eine Bewilligung für die Ausübung der Nebenbeschäftigung einzuholen.

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