153.18
ARA
CH-BL
§ 11 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Abrechnung
Allgemeine Bestimmungen
§ 11 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Abrechnung
1. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in der Regel monatlich, aber mindestens 1-mal jährlich.