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153.18 ARA CH-BL

§ 11 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Abrechnung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 11 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Abrechnung

1. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in der Regel monatlich, aber mindestens 1-mal jährlich.

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