153.18
ARA
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für unselbständig Erwerbende, die für den Kanton Basel-Landschaft Mandate übernehmen und nicht Mitarbeitende im Sinn der § 1 und § 2 des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) sind.