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153.18 ARA CH-BL

§ 1 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für unselbständig Erwerbende, die für den Kanton Basel-Landschaft Mandate übernehmen und nicht Mitarbeitende im Sinn der § 1 und § 2 des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) sind.

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