153.17
CH-BL
§ 11 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) - Inkrafttreten
§ 11 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft.