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153.17 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) - Inkrafttreten

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§ 11 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft.

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