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153.17 CH-BL

§ 10 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 10 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. Die Verordnung vom 6. August 1991 über die Lohnzahlung bei Leistung von Militär-, Militärischem Frauen-, Rotkreuzdienst- und Zivilschutzdienste sowie Feuerwehrkurse;

b. Die Richtlinien vom 7. Mai 1974 für die Dienstleistungen im schweizerischen Freiwilligenkorps und in der Gruppe für Internationale Missionen des IKRK.

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