153.17
CH-BL
§ 10 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 10 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. Die Verordnung vom 6. August 1991 über die Lohnzahlung bei Leistung von Militär-, Militärischem Frauen-, Rotkreuzdienst- und Zivilschutzdienste sowie Feuerwehrkurse;
b. Die Richtlinien vom 7. Mai 1974 für die Dienstleistungen im schweizerischen Freiwilligenkorps und in der Gruppe für Internationale Missionen des IKRK.