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153.15 CH-BL

§ 12 Verordnung über den Auslagenersatz - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 12 Verordnung über den Auslagenersatz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über den Auslagenersatz (Spesenverordnung) vom 13. Dezember 1983 wird aufgehoben.

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