153.13
CH-BL
§ 14 Verordnung über den Elternurlaub - Arbeitsunfähigkeit während des Elternurlaubs
§ 14 Verordnung über den Elternurlaub · Arbeitsunfähigkeit während des Elternurlaubs
1. Krankheit oder Unfall nach Antritt des Elternurlaubs zieht keine Verlängerung des Urlaubs nach sich.
2. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wird nicht an die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall angerechnet.