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153.12 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls - Anspruch bei Beendigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
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§ 6 Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls · Anspruch bei Beendigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses

1. Endet ein Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung seitens der Anstellungsbehörde und dauert die Arbeitsunfähigkeit fort, erlischt der Lohnanspruch erst bei Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit, spätestens jedoch nach Ablauf der Lohnzahlungspflicht gemäss § 3 und § 4.

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