153.12
CH-BL
§ 20 Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls - Aufhebung bisherigen Rechts
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 20 Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Durch diese Verordnung werden aufgehoben
a. Die Regierungsratsverordnung vom 24. Mai 1977 über die Lohnansprüche der Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls;
b. Die Verordnung vom 1. März 1988 über die Aushilfsangestellten.