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153.12 CH-BL

§ 20 Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls - Aufhebung bisherigen Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 20 Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch diese Verordnung werden aufgehoben

a. Die Regierungsratsverordnung vom 24. Mai 1977 über die Lohnansprüche der Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls;

b. Die Verordnung vom 1. März 1988 über die Aushilfsangestellten.

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