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153.12 CH-BL

§ 19a Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls - Übergangsbestimmung zu § 4 Abs. 1bis

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 19a Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls · Übergangsbestimmung zu § 4 Abs. 1bis

1. Die Lohnfortzahlungsdauer gemäss § 4 Abs. 1bis kommt nicht zur Anwendung, wenn die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall vor Inkrafttreten dieser Bestimmung eingetreten ist.

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