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153.11 CH-BL

§ 7c Verordnung zur Arbeitszeit - Kompensation Zeitsaldo

Geltungsbereich, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
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§ 7c Verordnung zur Arbeitszeit · Kompensation Zeitsaldo

1. Die Kompensation erfolgt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und in Absprache mit der vorgesetzten Person.

2. Der Zeitsaldo ist in der Regel stundenweise innerhalb der Gleitzeit zu kompensieren.

3. ...

3bis. Solange der jährliche Ferienanspruch nicht vollständig bezogen oder geplant ist, darf pro Woche zudem maximal 1 Arbeitstag in Höhe der täglichen Sollarbeitszeit kompensiert werden. In derselben Woche darf keine Überzeit kompensiert werden.

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