Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.11 CH-BL

§ 7b Verordnung zur Arbeitszeit - Ampelsteuerung

Geltungsbereich, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7b Verordnung zur Arbeitszeit · Ampelsteuerung

1. Während des Jahres erfolgt die Bewirtschaftung des Zeitkontos mit dem System der Ampelsteuerung.

2. Das Nähere regelt das Personalamt in einer Richtlinie.

← § 7a Verordnung zur Arbeitszeit Geltungsbereich § 7c Verordnung zur Arbeitszeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →