Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.11 CH-BL

§ 41 Verordnung zur Arbeitszeit - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 41 Verordnung zur Arbeitszeit · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft.

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