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153.11 CH-BL

§ 40 Verordnung zur Arbeitszeit - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 40 Verordnung zur Arbeitszeit · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch diese Verordnung werden unter Vorbehalt von § 39 Absatz 2 aufgehoben

a. Verordnung vom 22. Januar 1980[3] über die Einteilung der Arbeitszeit;

b. Verordnung vom 21. Dezember 1973[4] über die Zulagen für unregelmässige Arbeitszeit;

c. Verordnung vom 27. Januar 1970[5] über die arbeitsfreien Tage des Staatspersonals.

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