153.11
CH-BL
§ 4 Verordnung zur Arbeitszeit - Fixzeitmodell
Geltungsbereich, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
§ 4 Verordnung zur Arbeitszeit · Fixzeitmodell
1. In Schichtbetrieben oder in Bereichen, bei denen der Arbeitseinsatz aus betriebsorganisatorischen Gründen festgelegt werden muss, wird nach festen Arbeitszeiten gearbeitet.
2. Die Arbeitszeit wird mittels festen Einsatzplänen bestimmt.