Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.11 CH-BL

§ 4 Verordnung zur Arbeitszeit - Fixzeitmodell

Geltungsbereich, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung zur Arbeitszeit · Fixzeitmodell

1. In Schichtbetrieben oder in Bereichen, bei denen der Arbeitseinsatz aus betriebsorganisatorischen Gründen festgelegt werden muss, wird nach festen Arbeitszeiten gearbeitet.

2. Die Arbeitszeit wird mittels festen Einsatzplänen bestimmt.

← § 3 Verordnung zur Arbeitszeit Geltungsbereich § 5 Verordnung zur Arbeitszeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →