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153.11 CH-BL

§ 38 Verordnung zur Arbeitszeit - Arbeitszeit während des Pikettdienstes

Pikett- und Bereitschaftsdienst
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§ 38 Verordnung zur Arbeitszeit · Arbeitszeit während des Pikettdienstes

1. Die während eines Pikettdienstes geleistete Arbeitszeit im Falle eines Einsatzes ist während der täglichen Sollarbeitszeit dem Zeitkonto, im Falle eines Einsatzes ausserhalb der täglichen Sollarbeitszeit dem Überzeitkonto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters gutzuschreiben.

2. Ist der Arbeitseinsatz nicht am üblichen Arbeitsort zu leisten, wird der effektive Zeitaufwand für den Arbeitsweg als Arbeitszeit angerechnet.

3. Ist der Arbeitseinsatz am üblichen Arbeitsort zu leisten, wird der effektive Zeitaufwand für den Arbeitsweg, im Maximum jedoch insgesamt 30 Minuten, als Arbeitszeit angerechnet.

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