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153.11 CH-BL

§ 36 Verordnung zur Arbeitszeit - Höhe der Zulage

Pikett- und Bereitschaftsdienst
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§ 36 Verordnung zur Arbeitszeit · Höhe der Zulage

1. Die Pikettentschädigung beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lohnbändern 28 bis und mit 11 pro Stunde CHF 2.-.

2. Sie ist für die Dauer des Pikettdienstes bis zu einem allfälligen Einsatz geschuldet.

3. ...

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