153.11
CH-BL
§ 29 Verordnung zur Arbeitszeit - Barvergütung
Überzeit
§ 29 Verordnung zur Arbeitszeit · Barvergütung
1. Die Barvergütung ist die Ausnahme und nur in den Lohnbändern 8-28 möglich.
2. Die Ausrichtung einer Barvergütung ist von der oder dem Vorgesetzten schriftlich zu beantragen. Die Anstellungsbehörde entscheidet.
3. ...