153.11
CH-BL
§ 1 Verordnung zur Arbeitszeit - Geltungsbereich
Geltungsbereich, Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
§ 1 Verordnung zur Arbeitszeit · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss § 1 des Personalgesetzes mit Ausnahme der Lehrpersonen aller Schulstufen.
2. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen in Gesetzen, Dekreten oder anderen Verordnungen.