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151.11 CH-BL

§ 11 Verordnung über den Sozialplan - Ablehnung von Bewerbungen von Stellensuchenden

Abfederungsmassnahmen - Unterstützung bei der internen Wiederbeschäftigung
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§ 11 Verordnung über den Sozialplan · Ablehnung von Bewerbungen von Stellensuchenden

1. Ablehnungen von Bewerbungen von Stellensuchenden durch die Anstellungsbehörde sind zuhanden der Stellensuchenden und der zuständigen Betreuungsperson zu begründen.

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