151.11
CH-BL
§ 11 Verordnung über den Sozialplan - Ablehnung von Bewerbungen von Stellensuchenden
Abfederungsmassnahmen - Unterstützung bei der internen Wiederbeschäftigung
§ 11 Verordnung über den Sozialplan · Ablehnung von Bewerbungen von Stellensuchenden
1. Ablehnungen von Bewerbungen von Stellensuchenden durch die Anstellungsbehörde sind zuhanden der Stellensuchenden und der zuständigen Betreuungsperson zu begründen.