Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150 CH-BL

§ 67 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Rücktritt und Altergrenze

Bestimmungen über die kantonalen Nebenämter
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§ 67 Personalgesetz · Rücktritt und Altergrenze

1. Die Inhaberin oder der Inhaber eines Nebenamtes kann jederzeit von ihrem bzw. seinem Amt zurücktreten.

2. ...

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