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150 CH-BL

§ 65 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Vergütung, Auslagen, Schadenersatz

Bestimmungen über die kantonalen Nebenämter
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§ 65 Personalgesetz · Vergütung, Auslagen, Schadenersatz

1. Das Dekret regelt die Vergütung.

2. Die Verordnung regelt den Auslagen- und den Schadenersatz.

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