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CH-BL
§ 62 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Disziplinarmassnahmen
Bestimmungen für auf Amtsperiode Gewählte
§ 62 Personalgesetz · Disziplinarmassnahmen
1. Die Disziplinarmassnahmen sind
a. schriftlicher Verweis;
b. Amtsenthebung.