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150 CH-BL

§ 62 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Disziplinarmassnahmen

Bestimmungen für auf Amtsperiode Gewählte
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§ 62 Personalgesetz · Disziplinarmassnahmen

1. Die Disziplinarmassnahmen sind

a. schriftlicher Verweis;

b. Amtsenthebung.

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