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150 CH-BL

§ 54 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Andere Versicherungen

Versicherungswesen und Haftung
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§ 54 Personalgesetz · Andere Versicherungen

1. Die Verordnung legt die Personalkategorien fest, für welche eine Berufshaftpflichtversicherung und für welche eine Kautionsversicherung abzuschliessen ist.

2. Der Kanton kann eine kollektive Kautions- und Haftpflichtversicherung abschliessen.

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