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CH-BL
§ 54 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Andere Versicherungen
Versicherungswesen und Haftung
§ 54 Personalgesetz · Andere Versicherungen
1. Die Verordnung legt die Personalkategorien fest, für welche eine Berufshaftpflichtversicherung und für welche eine Kautionsversicherung abzuschliessen ist.
2. Der Kanton kann eine kollektive Kautions- und Haftpflichtversicherung abschliessen.