Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150 CH-BL

§ 45 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Ausbildung

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Aus-, Fort- und Weiterbildung
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§ 45 Personalgesetz · Ausbildung

1. Ausbildung umfasst alle grundlegenden Massnahmen zur Erlernung eines Berufes im Rahmen einer Tätigkeit beim Kanton.

2. ...

3. Der Kanton stellt Ausbildungsplätze zur Verfügung.

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