Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150 CH-BL

§ 32 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Ferien, Urlaub, Schwangerschaft, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Öffentlichkeitsdienst, Krankheit, Unfall

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Rechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (81 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 32 Personalgesetz · Ferien, Urlaub, Schwangerschaft, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Öffentlichkeitsdienst, Krankheit, Unfall

1. Das Dekret regelt den Ferienanspruch.

2. Die Verordnung regelt

a. den Anspruch auf Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall, obligatorischem Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst, Dienst im Rahmen anderer öffentlichen Aufgaben und bei humanitären Einsätzen;

b. den Anspruch der Mitarbeiterinnen auf bezahlten Urlaub vor und nach der Geburt;

c. den Anspruch auf bezahlten und unbezahlten Urlaub;

d. die Anzahl der einzelnen freien Arbeitstage.

← § 31 Personalgesetz Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Allgemeines § 33 Personalgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →