150
CH-BL
§ 30 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Lohnwesen
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Rechte
§ 30 Personalgesetz · Lohnwesen
1. Das Dekret regelt die Gestaltung und Handhabung des Lohnsystems, insbesondere
a. die Formen des Lohnes;
b. die Sozialleistungen;
c. das Ausmass einer Anpassung von Löhnen, Zulagen und Renten an die Kosten der Lebenshaltung;
d. die Lohnbestandteile, bei deren Festsetzung die Zahl der Dienstjahre zu berücksichtigen ist;
e. die Einführung allfälliger Leistungskomponenten;
f. die periodische Überprüfung des Lohnsystems.