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150 CH-BL

§ 30 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Lohnwesen

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Rechte
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§ 30 Personalgesetz · Lohnwesen

1. Das Dekret regelt die Gestaltung und Handhabung des Lohnsystems, insbesondere

a. die Formen des Lohnes;

b. die Sozialleistungen;

c. das Ausmass einer Anpassung von Löhnen, Zulagen und Renten an die Kosten der Lebenshaltung;

d. die Lohnbestandteile, bei deren Festsetzung die Zahl der Dienstjahre zu berücksichtigen ist;

e. die Einführung allfälliger Leistungskomponenten;

f. die periodische Überprüfung des Lohnsystems.

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