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CH-BL
§ 18 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Kündigungsform
Das Arbeitsverhältnis - Beendigung
§ 18 Personalgesetz · Kündigungsform
1. Die Kündigung hat beidseits schriftlich zu erfolgen.