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150 CH-BL

§ 13 Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) - Entstehung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis - Begründung
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§ 13 Personalgesetz · Entstehung des Arbeitsverhältnisses

1. Das Arbeitsverhältnis entsteht durch schriftlichen Vertrag, sofern Verfassung oder Gesetz nicht die Wahl durch das Volk, den Landrat oder den Regierungsrat vorsehen.

2. Die Verordnung regelt das Verfahren der Anstellung.

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