Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.21 CH-BL

§ 5 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten - Inhalt

Personaldossier
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten · Inhalt

1. Die im Personaldossier enthaltenen Daten sind im Anhang zur Verordnung über den Umgang mit Personaldaten aufgeführt.

← § 4 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten Gegenstand § 6 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →