150.21
CH-BL
§ 3d Verordnung über den Umgang mit Personaldaten - Berichtigungs- und Löschungsrecht
Bewerbungsdossier
§ 3d Verordnung über den Umgang mit Personaldaten · Berichtigungs- und Löschungsrecht
1. Die Bewerberin oder der Bewerber kann bei einer elektronischen Bewerbung Berichtigungen und Löschungen im eRecruiting selber vornehmen.