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150.21 CH-BL

§ 3d Verordnung über den Umgang mit Personaldaten - Berichtigungs- und Löschungsrecht

Bewerbungsdossier
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§ 3d Verordnung über den Umgang mit Personaldaten · Berichtigungs- und Löschungsrecht

1. Die Bewerberin oder der Bewerber kann bei einer elektronischen Bewerbung Berichtigungen und Löschungen im eRecruiting selber vornehmen.

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