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150.21 CH-BL

§ 3a Verordnung über den Umgang mit Personaldaten - Personalinformationssystem für Bewerbungsdossiers (e-Recruiting)

Bewerbungsdossier
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§ 3a Verordnung über den Umgang mit Personaldaten · Personalinformationssystem für Bewerbungsdossiers (e-Recruiting)

1. Schriftliche und elektronische Bewerbungsdossiers können im Personalinformationssystem für Bewerbungsdossiers (eRecruiting) bearbeitet werden.

2. eRecruiting dient dazu, Stellen auszuschreiben und den Bewerbungsprozess effizient zu gestalten.

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