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150.21 CH-BL

§ 14 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten - Weitergabe bei internem Stellenwechsel

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§ 14 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten · Weitergabe bei internem Stellenwechsel

1. Bei einem internen Stellenwechsel wird das Personaldossier nur mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters an den Personaldienst der neuen Anstellungsbehörde übergeben.

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