150.21
CH-BL
§ 14 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten - Weitergabe bei internem Stellenwechsel
Bekanntgabe von Daten
§ 14 Verordnung über den Umgang mit Personaldaten · Weitergabe bei internem Stellenwechsel
1. Bei einem internen Stellenwechsel wird das Personaldossier nur mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters an den Personaldienst der neuen Anstellungsbehörde übergeben.