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150.12 CH-BL

§ 10 Verordnung über die Personalorganisation des Kantons Basel-Landschaft (Personalorganisationsverordnung) - HR-Beratungen

Rollen und Aufgaben der Personalorganisation
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§ 10 Personalorganisationsverordnung · HR-Beratungen

1. Die HR-Beratungen wirken bei der Definition und Umsetzung der Personalmanagementstrategie sowie bei allen personalpolitischen Belangen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs mit und stellen die einheitliche Anwendung der personalrechtlichen Grundlagen in den Direktionen bzw. in der Landeskanzlei sowie der Staatsanwaltschaft sicher.

2. Sie unterstützen die Direktionsvorstehenden bzw. die Vorstehenden der Besonderen Behörden, die Anstellungsbehörden sowie die übrigen Führungspersonen in Personalthemen und stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sofern keine andere Stelle hierfür zuständig ist, beratend zur Verfügung.

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