§ 9 Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) - Allgemeines
§ 9 Personalverordnung · Allgemeines
1. Das Personalamt erlässt Richtlinien zur Durchführung von Mitarbeitendengesprächen. Das Mitarbeitendengesprächs-Formular bildet einen integralen Bestandteil dieser Richtlinien.
1bis. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion erlässt Richtlinien zur Durchführung von Mitarbeitendengesprächen mit den Lehrpersonen und den weiteren Mitarbeitenden im pädagogischen Bereich. Die dafür notwendigen Formulare bilden einen integralen Bestandteil dieser Richtlinien.
2. Die Anstellungsbehörde führt eine Kontrolle über die Durchführung der Mitarbeitendengespräche und stellt sicher, dass die ausgefüllten Formulare und Unterlagen, insbesondere die Mitarbeitendenbeurteilungen, rechtzeitig vollständig vorliegen.
3. ...
4. Die Formulare und Unterlagen sind den Personalakten beizufügen, und das Beurteilungsergebnis ist zu erfassen.
5. Das Ergebnis der jährlichen Mitarbeitendenbeurteilung ist für die Gewährung der individuellen Lohnentwicklung im folgenden Kalenderjahr massgebend.