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150.11 CH-BL

§ 63 Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Aufhebung und Inkrafttreten
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§ 63 Personalverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. Die Verordnung vom 17. März 1998 zum Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalverordnung);

b. Reglement vom 22. Januar 1974 über die Vergütung für die gleichzeitige Verwendung in verschiedenen Stellen und für die Stellvertretung;

c. Regierungsratsverordnung vom 7. Februar 1978 über die Lohnzahlung bei Teilinvalidität;

d. Regierungsratsbeschluss vom 17. November 1964 betreffend die Abgabe einer Wappenscheibe an Beamte und Lehrer für langjährig geleistete Dienste.

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