150.11
CH-BL
§ 53 Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) - Entgeltliche Nebenbeschäftigungen
Nebenbeschäftigungen
§ 53 Personalverordnung · Entgeltliche Nebenbeschäftigungen
1. Entgeltliche Nebenbeschäftigungen sind Tätigkeiten, die nicht zum Arbeitsverhältnis gemäss Stellenbeschrieb gehören und für die eine Vergütung ausgerichtet wird.
2. Der Begriff Entgelt umfasst alle geldwerten Leistungen, welche die Auslagen überschreiten und nicht von geringem Wert sind.