150.11
CH-BL
§ 15c Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) - Dauer des Arbeitsvertrags für einen inklusiven Arbeitsplatz
Allgemeine Bestimmungen - Krankheit und Unfall
§ 15c Personalverordnung · Dauer des Arbeitsvertrags für einen inklusiven Arbeitsplatz
1. Der erstmalige Arbeitsvertrag für einen inklusiven Arbeitsplatz erfolgt befristet auf maximal 24 Monate.
2. Nach Ablauf der Befristung entscheidet die Anstellungsbehörde, bei der der Arbeitsplatz angesiedelt ist, ob das Arbeitsverhältnis durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag weitergeführt oder beendet wird. In begründeten Fällen kann die Befristung um weitere maximal 24 Monate verlängert werden.
3. Die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erfolgt in der Regel auf einem inklusiven Arbeitsplatz. Die Anstellung auf einer regulären Planstelle kann jederzeit erfolgen.