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150.1 CH-BL

§ 75b Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Verweisende Gemeinden

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn - Verfahren für die Überführung von Lohnklassen in Lohnbänder
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§ 75b Personaldekret · Verweisende Gemeinden

1. Für die Einwohner-, Bürger- und Burgergemeinden, die für ihr Lohnsystem auf dasjenige des kantonalen Personalrechts verweisen, gilt ihr Verweis auf das bisherige Lohnsystem. Für ihren Verweis auf das am 14. Februar 2019 geänderte kantonale Lohnsystem bedarf es ihres ausdrücklichen Beschlusses.

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