150.1
CH-BL
§ 75a Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Überführung in Lohnbandsystematik
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn - Verfahren für die Überführung von Lohnklassen in Lohnbänder
§ 75a Personaldekret · Überführung in Lohnbandsystematik
1. Per 1. Januar 2021 wird der Lohn gemäss der jeweiligen Lohnklasse und Erfahrungsstufe sämtlicher in Lohnklassen eingereihten Mitarbeitenden in die Lohnbandsystematik überführt.
2. Für den Stufenanstieg per 1. Januar 2021 gilt das Dekret in der Fassung vom 12. Dezember 2018.