Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.1 CH-BL

§ 75 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Einspracheverfahren bei der Neueinreihung

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 75 Personaldekret · Einspracheverfahren bei der Neueinreihung

1. Zur Behandlung von Einsprachen gegen die Einreihung im Rahmen der Überführung wird eine paritätische Kommission eingesetzt.

2. Das Nähere regelt die Verordnung.

← § 74 Personaldekret Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Geltungsbereich § 75a Personaldekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →