150.1
CH-BL
§ 75 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Einspracheverfahren bei der Neueinreihung
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 75 Personaldekret · Einspracheverfahren bei der Neueinreihung
1. Zur Behandlung von Einsprachen gegen die Einreihung im Rahmen der Überführung wird eine paritätische Kommission eingesetzt.
2. Das Nähere regelt die Verordnung.