150.1
CH-BL
§ 74 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 74 Personaldekret · Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. Die Mitteilung über die neue Lohnklasseneinreihung und Erfahrungsstufenzuweisung erfolgt spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten des Dekrets.