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150.1 CH-BL

§ 74 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
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§ 74 Personaldekret · Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1. Die Mitteilung über die neue Lohnklasseneinreihung und Erfahrungsstufenzuweisung erfolgt spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten des Dekrets.

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