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150.1 CH-BL

§ 73 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Änderung des Beschäftigungsgrades im Zusammenhang mit der Besitzstandsgarantie

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
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§ 73 Personaldekret · Änderung des Beschäftigungsgrades im Zusammenhang mit der Besitzstandsgarantie

1. Eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades bei einer Besitzstandsgarantie des Lohnes führt zu keiner entsprechenden Erhöhung des Besitzstandsbetrags.

2. Eine Herabsetzung des Beschäftigungsgrades bei einer Besitzstandsgarantie führt zu einer anteilmässigen Reduzierung des Besitzstandsbetrages. Eine Wiedererhöhung des Beschäftigungsgrades führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Besitzstandsbetrages, jedoch höchstens bis zum Betrag, der zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Dekrets massgebend war.

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