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150.1 CH-BL

§ 72 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Aufholerinnen und Aufholer

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
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§ 72 Personaldekret · Aufholerinnen und Aufholer

1. Sofern der bisherige Jahreslohn unter demjenigen gemäss neuer Lohntabelle (Anhang 2) liegt, erfolgt die Anpassung in einem Schritt unmittelbar mit Inkraftsetzung dieses Dekrets.

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