150.1
CH-BL
§ 69 Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret) - Verfahren
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 69 Personaldekret · Verfahren
1. Der bisherige Jahreslohn, errechnet anhand der betreffenden Lohnklasse und der Dienstalterszulage, wird mit dem Lohn der zutreffenden neuen Lohnklasse und der entsprechenden Erfahrungsstufe verglichen. Dabei wird die bisherige Anrechnung der Erfahrungsjahre übernommen.